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Mayrhofer war nie rechtmäßig 1860-Präsident (AZ, 18.03.2016)

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Das Oberlandesgericht München entschied am Mittwoch, 16. März 2016, dass Gerhard Mayrhofer im Jahr 2013 nicht rechtmäßig zum Präsidenten des TSV 1860 München gewählt wurde.
Der Vorsitzende Richter Wagner erklärte laut Süddeutscher Zeitung:
"Am 4. März 2013 haben Hep Monatzeder, Christian Holzer und Heinz Schmidt (damals vom Aufsichtsrat vorgeschlagenes Präsidium, d. Red.) eingeladen, ohne im Register eingetragen gewesen zu sein, daher ist die Delegiertenversammlung am 25. April 2013 nicht ordentlich zustande gekommen und konnte die neue Satzung nicht beschließen." Daraus folgt auch, dass die Versammlung im Juli, in der Mayrhofer zum Präsidenten gewählt wurde, ungültig war.
Wagner weiter: "Nach Auffassung des Senats waren Dieter Schneider, Wolfgang Hauner und Franz Maget tatsächlich über den 14. Juli 2013 hinaus noch Vorstände." Offiziell verkündet werden soll das Urteil am 19. April 2016.

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